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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15   

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https://dejure.org/2018,47669
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15 (https://dejure.org/2018,47669)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2018 - L 4 KR 279/15 (https://dejure.org/2018,47669)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - L 4 KR 279/15 (https://dejure.org/2018,47669)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    Da als Seelotsen nur Personen bestallt werden können, die das Befähigungszeugnis als Kapitän auf Großer Fahrt besitzen und mindestens 6 Jahre Bordstellungen als Kapitän oder nautischer Offizier innegehabt haben (s.o.), soll sich die Versorgung der Seelotsen der Reviere deshalb an derjenigen eines Kapitäns auf Großer Fahrt ausrichten (BSG, Urteil vom 10.06.1988, 12 RK 35/86, juris, Rn. 16 mwN).

    - BSG, Urteil vom 10.06.1988, 12 RK 35/86 - - SG Itzehoe, Urteil vom 25.10.2006, S 1 KR 4/05 - - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 10.10.2007, L 5 KR 110/06 - - Letzteres rechtskräftig nach Zurückweisung der NZB durch BSG, Beschluss vom 30.3.2011, - B 12 KR 107/10 B.

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    - das BVerfG habe mit Beschluss vom 28.9.2010, 1 BvR 1660/08, eine Verfassungsbeschwerde zu Gunsten des Beschwerdeführers entschieden und ausgeführt, dass eine Typisierung dann als grundrechtswidrig anzusehen sei, wenn sie auf Fälle ausgedehnt werde, in denen Einzahlungen des Arbeitsnehmers auf Kapitallebensversicherungsverträge der betrieblichen Altersversorgung zugeordnet werden, die dem Begriffsmerkmal des Betriebsrentenrechtes nicht entsprechen und sich in keiner Weise mehr von Einzahlungen auf private Kapitallebensversicherungen unterscheiden.
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    Es sei daher unbillig, wenn derjenige, der neben seiner Rente weitere Einkünfte aus einer früheren beruflichen Betätigung hat, welche der Sicherstellung der Altersversorgung dienen, hierauf keine Beiträge zu entrichten hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.2.2008 - 1 BvR 2137/06 - Juris).
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    des BSG die Beitragspflicht der einzelnen Teile begründen (so bereits: BSG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 36/84, BSGE 58, 10, 12 f).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    Ein "Verbot der Doppelverbeitragung" bestehe auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht (z.B. BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 9/08 R - Juris).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    - Zur grundsätzlichen Bedeutung der Sache hätte die Beschwerdebegründung ausführen sollen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darstellen müssen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 88/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    - SG Hamburg, Urteil vom 27.5.2013, S 6 KR 1685/10 - - SG Kiel, Urteil vom 13.3.2015, S 3 KR 98/13 - - LSG Hamburg, Urteil vom 24.4.2014, L 1 KR 88/13 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig (NZB).
  • BSG, 10.09.2015 - B 12 KR 62/14 B

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begriff der Divergenz;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    Die Beklagte verteidigt die angefochtenen Bescheide als zutreffend, bezieht sich zur Begründung ergänzend auf das Urteil des SG und weist darauf hin, dass die gegen das Urteil des LSG Hamburg aus dem Jahre 2014 erhobene NZB inzwischen mit Beschluss des BSG vom 10.9.2015, B 12 KR 62/14 B, zurückgewiesen worden sei.
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 107/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 4 KR 279/15
    - BSG, Urteil vom 10.06.1988, 12 RK 35/86 - - SG Itzehoe, Urteil vom 25.10.2006, S 1 KR 4/05 - - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 10.10.2007, L 5 KR 110/06 - - Letzteres rechtskräftig nach Zurückweisung der NZB durch BSG, Beschluss vom 30.3.2011, - B 12 KR 107/10 B.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2018 - L 16 KR 441/17
    Das Urteil des SG steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. Mai 2018 - L 4 KR 279/15; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. April 2018 - L 5 KR 142/15; LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014 - L 1 KR 88/13, Nichtzulassungsbeschwerde dagegen zurückgewiesen durch Beschluss des BSG vom 10. September 2015 - B 12 KR 62/14 B; BSG, Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/86 = SozR 2200 § 180 Nr. 43).

    Auch der 4. Senat des LSG Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 31. Mai 2018 - L 4 KR 279/15 darauf hingewiesen, dass der Abschluss der Gruppenversicherung erforderlich war, um eine angemessene Alterssicherung der Seelotsen am Maßstab der Kapitäne auf Großer Fahrt zu erreichen.

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